Unterlagen:
Voraussetzung für eine Förderung ist ein bestehender Kooperationsvertrag mit mindestens einem daraus resultierendes Bewegungs-, Spiel- und Sportangebot zwischen einem Mitgliedsverein des KSV und einer Schule*, einer Offenen Ganztagsschule*, einem Kindergarten(Kita), einer Senioreneinrichtung oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung sowie ähnlichen Betreuungseinrichtungen. Es können auch mehrere Sportvereine oder Partner an einer Kooperation beteiligt sein.
In 2024/2025 - je nach Partner - wird ein Kooperationsvertrag zwischen einem/den Verein/en und einem Partner mit 500 € für ein komplettes Jahr gefördert, wenn das Angebot regelmäßig einmal in der Woche – außerhalb der Ferienzeiten - durchgeführt wird. Bei Angeboten in anderen Zeitabständen wird die Förderung entsprechend reduziert.
Für die mit * gekennzeichneten Partner gilt das laufende Schuljahr. Die Abgabefrist der Anträge ist der 15.11.2024.
Der Antrag ist mit dem entsprechenden Formular zu stellen, da die Partner diesen zu unterschreiben haben. Die Förderung kann für bis zu fünf Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote pro Partner in einem Jahr beantragt werden. Für das 2.te bis 5.te Angebot wird der Zuschuss nach Haushaltslage des KSV gestaffelt.
Eine Förderung durch andere Träger im Rahmen von Komplementärmitteln sind nicht schädlich, müssen aber angezeigt werden.
Die Fördermittel werden im Voraus ausschließlich auf das Vereinskonto überwiesen.
Nach Ende des Jahres muss die Erfüllung der Kooperation durch den Verein (Schule, offene Ganztagsschule bis zum 15. Oktober) nachgewiesen werden. Das dazu passende Formblatt muss vom Vorsitzenden, dem/der Übungsleiter/in oder Trainer/in und dem/der Leiter/in des Partners unterschrieben sein und den entsprechenden Stempel tragen. Ansonsten sind die Fördermittel zurück zu zahlen.