Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD)

  • Der Kreissportverband (KSV) unterstützt die Einrichtung einer FSJ/BFD-Stelle mit 500 €.
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und kann durch den Vorstand jederzeit angepasst werden.
  • Zu Beginn des FSJ/BFD legt der Verein dem KSV einen Nachweis in Form eines Arbeitsvertrages über die Stelle vor. Der Zuschuss wird nach Vorlage des Vertrages ausgezahlt.
  • Am Ende des FSJ/BFD legt der Verein dem KSV eine von einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes unterschriebene Bestätigung vor, dass der Arbeitsvertrag über die vereinbarte Laufzeit erfüllt wurde.

Sollte der Vertrag vorzeitig enden oder nicht über den gesamten Zeitraum zustande gekommen sein, entfällt der Anspruch auf Förderung. Dies ist dem KSV umgehend mitzuteilen. Gezahlte Fördergelder sind ggf. anteilig oder gesamt zurückzuzahlen.