Unterlagen:
Zuschuss für lizenzierte Trainer / Übungsleiter
Auch in 2023 stehen Mittel für die Zahlung von Zuschüssen für die Vereine und Verbände zur Verfügung, die lizenzierte Übungsleiter/Trainer gegen Aufwandsentschädigung beschäftigen.
Die Vordrucke dazu werden einmal im Jahr durch unsere Geschäftsstelle versandt.
Sie können Sie aber auch unter "Download Formulare" herunterladen.
Geben Sie das Formular vollständig ausgefüllt bis zum
15. Oktober 2023
an uns zurück. Wir bitten Sie, nur diesen Vordruck zu verwenden und den Termin unbedingt einzuhalten. Wir weisen nochmals darauf hin, dass später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:
Die jährliche Gesamtstundenzahl ist für jeden Übungsleiter genau auszurechnen, auch wenn er/sie nur einen Teil des Jahres beschäftigt war (Spalten 5 u. 6). Stichprobenartige Prüfungen haben gezeigt, dass die Zahl der Ül.-Stunden nicht immer korrekt angegeben worden ist.
Wir bitten dringend um genaue Zahlen der geleisteten Trainingsstunden. Andere Tätigkeiten, wie z.B. Punktspiele, Spielerbeobachtungen, Spielbesprechungen, Trainingslager usw. dürfen nicht aufgeführt werden.
Pro gegebener, anerkannter Stunde wird ein Zuschuss in Höhe von zurzeit 1,45 € gewährt.
Für eine Gesamtstundenzahl zwischen 225 und 319 Stunden wird ab 2015 eine Plausibilitätserklärung abgefordert. Diese ist vom Übungsleiter/Trainer und dem Vorsitzenden zu unterschreiben.
Der Zuschussantrag muss vom Vereinsvorsitzenden und dem Kassenwart unterschrieben werden. Gemeinsam übernehmen Sie die Gewähr und Verantwortung für die Richtigkeit der eingereichten Abrechnung.
Falls Zuschüsse für mehrere Übungsleiter beantragt werden, müssen die Spalten 6 und 7 addiert werden.
Die geforderten Angaben dienen dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung und werden vom Kreis Plön überprüft. Unvollständige oder falsche Angaben erschweren die Bearbeitung und setzen den Verein der Gefahr aus, von der Bewilligung ausgeschlossen zu werden.
Die lizensierten Übungsleiter, die aufgrund der Corona-Krise kein Training geben durften/dürfen und von ihren Vereinen/Verbänden weiterhin bezahlt wurden/werden, bekommen auch für diese Zeit den Zuschuss in 2022. Es werden stichprobenartige Prüfungen vorgenommen.