Unterlagen:
Zuschuss für lizenzierte Trainer / Übungsleiter
Auch in 2024 stehen Mittel für die Zahlung von Zuschüssen für die Vereine und Verbände zur Verfügung, die lizenzierte Übungsleiter/Trainer gegen Aufwandsentschädigung beschäftigen.
Sie können Sie unter "Download Formulare" oder s.o. herunterladen.
Geben Sie das Formular vollständig ausgefüllt bis zum
15. Oktober 2024
an uns zurück. Wir bitten Sie, nur diesen Vordruck zu verwenden und den Termin unbedingt einzuhalten. Wir weisen nochmals darauf hin, dass später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:
Wir weisen insbesondere darauf hin, dass das Bildungswerk für die Verlängerung zuständig ist.
Die jährliche Gesamtstundenzahl ist für jeden Übungsleiter/Trainer genau auszurechnen, auch wenn er/sie nur einen Teil des Jahres beschäftigt war (Spalten 5 u. 6). Stichprobenartige Prüfungen haben gezeigt, dass die Zahl der Ül.-Stunden nicht immer korrekt angegeben worden ist.
Es zählen nur die geleisteten Trainingsstunden. Andere Tätigkeiten, wie z.B. Vorbereitungszeiten, Punktspiele, Spielerbeobachtungen, Spielbesprechungen, Trainingslager usw. sind nicht zuschussfähig.
Pro gegebener, anerkannter Stunde wird ein Zuschuss in Höhe von zurzeit 1,75 € gewährt, lt Vorstandsbeschluss vom 20. November 2023.
Für eine Gesamtstundenzahl ab 225 bis einschl. 319 Stunden wird ab 2015 eine Plausibilitätserklärung abgefordert. Diese ist vom Übungsleiter/Trainer und dem Vorsitzenden zu unterschreiben.
Der Zuschussantrag muss vom Vereinsvorsitzenden und dem Kassenwart unterschrieben werden. Gemeinsam übernehmen Sie die Gewähr und Verantwortung für die Richtigkeit der eingereichten Abrechnung.
Falls Zuschüsse für mehrere Übungsleiter beantragt werden, müssen die Spalten 6 und 7 addiert werden.
Die geforderten Angaben dienen dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung und werden ggf. vom Kreis Plön überprüft. Unvollständige oder falsche Angaben erschweren die Bearbeitung und setzen den Verein der Gefahr aus, von der Bewilligung ausgeschlossen zu werden.