Unterlagen:
Der Kreis Plön fördert gesondert die Schwimmausbildung der Vereine mit einer Schwimmabteilung und der DLRG-Ortsgruppen.
Bitte beachten Sie, dass nur Kinder und Erwachsene, die im Kreis Plön wohnhaft sind, gefördert werden.
Bei Ausschreibungen von Kursen ist dem KSV Plön VORAB zu melden, wie viele Kinder max. am jeweiligen Kurs teilnehmen und welche Kursgebühren entstehen.
Der KSV Plön wird dann jeweils eine Antwort senden, ob entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Starten diese Kurse dann mit weniger als zuvor geplanten Kindern, muss eine weitere Zwischeninformation erfolgen.
Weitere Kostenübernahmen sind abhängig von der gesamten Inanspruchnahme der Schwimmförderung.
Dadurch können Auszahlungen für Lizenzen und Materialbeschaffungen erst zum Jahresende erfolgen.
Die Fördersumme ist zweckgebunden für die Teilbereiche:
Förderungsfähig sind:
1. Schulungen zur Wassergewöhnung bzw. Wassergefühl und Körperwahrnehmung
- Förderung von Schwimmabzeichen Seepferdchen und Bronze
- Eltern/Kind-Schwimmkurse
- Durchführung von Ferienschwimmkursen für die o.g. Schwimmausbildung
Die Förderungen erfolgen hauptsächlich durch die Übernahme der Teilnehmergebühren. Dies bedeutet, dass der jeweilige Kurs für die TeilnehmerInnen kostenfrei ist.
Zusätzlich gefördert wird u.a. der Eintritt, ggf. der Transfer zur Schwimmhalle.
2. Qualifizierung von Ausbilderinnen und Ausbilder
Es gibt Zuschüsse zum Erwerb einer Übungsleiter/C-Lizenz sowie der Junior-Lizenz Schwimmen.
Ob diese Kosten wie in der Vergangenheit voll übernommen werden, kann allerdings nicht mehr garantiert werden.
Es gilt: Garantiert werden mind. 50 % der Kosten übernommen.
3. Materialanschaffungen
Die Vereine schaffen große Teile des Schwimmequipments selbst an. Um die Kursteilnehmer optimal auszustatten, sollen auch Materialanschaffungen (Hilfsmittel) der Vereine mit einer Schwimmabteilung und die DLRG-Ortsgruppen bei Bedarf und vorhandenen Kapazitäten bezuschusst werden.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- Der Kreissportverband (KSV) unterstützt die Einrichtung einer FSJ/BFD-Stelle mit 500 €.
- Die Höhe der Förderung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und kann durch den Vorstand jederzeit angepasst werden.
- Zu Beginn des FSJ/BFD legt der Verein dem KSV einen Nachweis in Form eines Arbeitsvertrages über die Stelle vor. Der Zuschuss wird nach Vorlage des Vertrages ausgezahlt.
- Am Ende des FSJ/BFD legt der Verein dem KSV eine von einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes unterschriebene Bestätigung vor, dass der Arbeitsvertrag über die vereinbarte Laufzeit erfüllt wurde.
Sollte der Vertrag vorzeitig enden oder nicht über den gesamten Zeitraum zustande gekommen sein, entfällt der Anspruch auf Förderung. Dies ist dem KSV umgehend mitzuteilen. Gezahlte Fördergelder sind ggf. anteilig oder gesamt zurückzuzahlen.
Unterlagen:
unter 1.000 €
Sportgeräteförderung des Kreissportverbandes Plön (1,50 €/Mitglied)
Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag auf Sportgeräteförderung und reichen die gesammelten Kopien der bezahlten Rechnungen für Sportgeräte unter 1.000 € bis zum 15.11.2025 beim KSV Plön ein.
Zuschussberechnung:
Es werden pro Mitglied (Stichtag 31.01.2025 der Mitgliedsmeldung) 1,50 € Zuschuss gewährt, allerdings maximal 40 % der anerkannten Anschaffungen.
Nicht bezuschusst werden:
Bekleidung: Coachjacken, Trikot ́s, Trainingsanzüge, Beflockung usw.-
Sporttaschen, Kreidewagen, Markierungsfarbe, Flutlichtlampen, Wimpel, Pokale, CD´s und ähnliches.
über 1.000 €
Sportgeräteförderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein
Sportgerät ab einer Kaufsumme von 1.000 € - Zuschuss 20 %
Der Antrag wird mit dem entsprechenden Formular über den Kreissportverband eingereicht.
Wichtig: Es muss erst ein Angebot eingeholt werden. Dieses wird mit dem Antrag eingereicht. Wird der Kauf vor Genehmigung des Antrages vollzogen, entfällt der Anspruch.auf den Zuschuss.
Unterlagen:
Erwerb der Trainer C- oder B- Lizenz
50%-Finanzierung (max. 400,00 €) der Lehrgangsgebühren zum Erwerb einer Trainer C- oder B- Lizenz, wenn der Verein die Lehrgangskosten vollständig getragen hat.
Der Zuschuss kann erst nach Abschluss der Lizenz beantragt werden.
Antrag mit dem entsprechenden Formular einreichen, beizufügen sind in Kopie die Bescheinigungen über die absolvierten Lehrgänge, Zahlungsquittungen, auch für die Prüfungsgebühr - und die C- bzw. B- Lizenz.
Aus gegebenem Anlass ist zukünftig die Zahlung anhand eines Kontoauszuges/Zahlungsbeleges nachzuweisen.
Die Anträge sind bis spätestens 01. Dezember 2025 einzureichen.
Seite 1 von 2