Das Land Schleswig-Holstein hat für das Starterpaket "Digitalen Wandel des Sports mitgestalten“ aus dem Zukunftsplan Sportland SH Mittel bewilligt. Davon stehen 2,5 Millionen Euro für die Förderung von Hardware- und Softwareanschaffungen und für Maßnahmen zur digitalen Trainings- und Wettkampfunterstützung zur Verfügung.

Ab sofort können Vereine, Kreissport-, Landesfach- und Sportfachverbände dazu Anträge beim Landessportverband S.-H. stellen. Vereine stellen ihre Anträge bitte über ihren zuständigen Kreissportverband.

Gefördert werden insbesondere der Kauf von:

  • Hardware und Software (auch Programmierungskosten), die dem Betrieb des Vereins/Verbandes dienen
  • Maßnahmen für die digitale Trainings- und Wettkampfunterstützung
  • Angemessene Installations-/Beratungskosten im Zusammenhang mit beantragter Maßnahme

Nicht gefördert werden:

  • Handys
  • Laufende Kosten für Internetanschlüsse u. ä.
  • Laufende Lizenzkosten/Wartungskosten ab dem 2ten Jahr
  • Bauliche Maßnahmen wie Verkabelungen
  • Überwachungskameras
  • E-Gaming Maßnahmen

Förderungssätze- und Fristen:

  • Für die Antragstellung gilt das "Windhund-Verfahren".
  • Der Bewilligungszeitraum läuft bis 30.06.2023.
  • 65 % Förderung der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Maximale Förderung 30.000,- Euro je Verein/Verband.
  • Zuwendungsfähige Anschaffungskosten mindestens 1.000,-- Euro.

Falls Sie dazu weitere Fragen oder Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an uns, den KSV Plön (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder an Frau Katy Lange/Frau Jutta Mahncke (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

 

 Unterlagen:

Der Kreis Plön fördert gesondert die Schwimmausbildung der Vereine mit einer Schwimmabteilung und der DLRG-Ortsgruppen.

Bitte beachten Sie, dass nur Kinder und Erwachsene, die im Kreis Plön wohnhaft sind, gefördert werden.

Förderungsfähig sind:

1.     Schulungen zur Wassergewöhnung bzw. Wassergefühl und Körperwahrnehmung

  • Förderung von Schwimmabzeichen Seepferdchen und Bronze
  • Eltern/Kind-Schwimmkurse
  • Durchführung von Ferienschwimmkursen für die o.g. Schwimmausbildung

Die Förderungen erfolgen hauptsächlich durch die Übernahme der Teilnehmergebühren. Zusätzlich gefördert wird u.a. der Eintritt, ggf. der Transfer zur Schwimmhalle.

2. Qualifizierung von Ausbilderinnen und Ausbilder

Lehrgänge zur Ausbildung und Qualifizierung von Schwimmtrainern (Trainer/ Übungsleiter C-Lizenz) und Helfern (Juniorhelfer)

3. Materialanschaffungen

Um die Kursteilnehmer optimal auszustatten, werden auch Materialanschaffungen (Hilfsmittel) bei Bedarf bezuschusst.

Hier müssen die entsprechenden Quittungen als Kopie beigefügt werden.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD)

  • Der Kreissportverband (KSV) unterstützt die Einrichtung einer FSJ/BFD-Stelle mit 500 €.
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und kann durch den Vorstand jederzeit angepasst werden.
  • Zu Beginn des FSJ/BFD legt der Verein dem KSV einen Nachweis in Form eines Arbeitsvertrages über die Stelle vor. Der Zuschuss wird nach Vorlage des Vertrages ausgezahlt.
  • Am Ende des FSJ/BFD legt der Verein dem KSV eine von einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes unterschriebene Bestätigung vor, dass der Arbeitsvertrag über die vereinbarte Laufzeit erfüllt wurde.

Sollte der Vertrag vorzeitig enden oder nicht über den gesamten Zeitraum zustande gekommen sein, entfällt der Anspruch auf Förderung. Dies ist dem KSV umgehend mitzuteilen. Gezahlte Fördergelder sind ggf. anteilig oder gesamt zurückzuzahlen.

 

Unterlagen:

unter 1.000 €

Kleingeräteförderung des Kreissportverbandes Plön (1,00 €/Mitglied)

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag auf Kleingeräteförderung und reichen die gesammelten Kopien der bezahlten Rechnungen für Kleingeräte unter 1.000 € bis zum 15.11.2023 beim KSV Plön ein.
Zuschussberechnung:

Es werden pro Mitglied (Stichtag 31.01.2023 der Mitgliedsmeldung) 1,00 € Zuschuss gewährt, allerdings maximal 40 % der anerkannten Anschaffungen.

Nicht bezuschusst werden:
Bekleidung: Coachjacken, Trikot ́s, Trainingsanzüge, Beflockung usw., Sporttaschen, Markierungsfarbe, Flutlichtlampen, Wimpel, Pokale, Musikanlagen und Zubehör, Versandkosten, Frachtkosten und ähnliches.

 

 

über 1.000 €

Sportgeräteförderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein

Sportgerät ab einer Kaufsumme von 1.000 €  - Zuschuss 20 %

Der Antrag wird mit dem entsprechenden Formular über den Kreissportverband eingereicht.

Wichtig: Es muss erst ein Angebot eingeholt werden. Dieses wird mit dem Antrag eingereicht. Wird der Kauf vor Genehmigung des Antrages vollzogen, entfällt der Anspruch.auf den Zuschuss.