Förderstopp des LSV Schleswig-Holstein zum 01.05.2026.
Anträge brauchen nicht mehr eingereicht werden
Anschaffung langlebiger Sportgeräte ab einer Investition von 1.000 EUR und Baumaßnahmen werden ab 01.05.2026 nicht mehr gefördert.
Der LSV SH teilt mit (s. auch Homepage des LSV SH):
Aufgrund der sehr hohen Nachfrage sind die Haushaltsmittel für das Jahr 2026 bereits vollständig gebunden. Um eine verlässliche Planung für alle Beteiligten zu gewährleisten, hat der LSV folgende Maßnahmen beschlossen:
Antragsstopp ab 1. Mai 2026:
Neuanträge können nur noch bis einschließlich 30. April 2026 entgegengenommen werden. Ab dem 1. Mai 2026 postalisch oder digital eingehende Unterlagen werden unbearbeitet zurückgewiesen.
Sicherheit für vorliegende Anträge:
Alle Anträge, die uns bereits vorliegen oder fristgerecht bis zum 30. April 2026 erreichen, behalten ihre Gültigkeit. Diese werden im Rahmen des neuen Haushaltsjahres ab Januar 2027 priorisiert bearbeitet. Eine erneute Antragstellung ist für diese bereits eingereichten Projekte nicht erforderlich.
Ausblick auf 2027:
Für alle neuen Vorhaben öffnet sich das reguläre Antragsfenster wieder zum 1. Januar 2027.
Der LSV hofft auf Verständnis, dass nur gemäß der Förderrichtlinie (Ziffer 1.1 Abs. 5) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden werden kann .
Der Link zum LSV SH