Die Übungsleiterpauschale steigt ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
Bis zu einem Betrag von 300 Euro ist ein vereinfachter Spendennachweis möglich.
Auch sieht das Paket die Erhöhung von steuerlichen Freigrenzen für Vereine vor. Grundsätzlich sind gemeinnützige Einrichtungen dann von den Ertragsteuern befreit, wenn sie im Rahmen ihrer Satzung tätig sind.
Eine Ausnahme bilden Tätigkeiten, die den sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreffen. Auf Gewinne, die z.B. ein Verein im Sommer auf einem Fest mit dem Verkauf von Getränken und Kuchen erwirtschaftet, fällt Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Es gilt jedoch eine Steuerfreigrenze. Diese liegt bislang bei 35.000 Euro und soll nun auf 45.000 Euro erhöht werden.
Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, durften die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG die Umsatzgrenzen von 17.500 € nicht übersteigen, ab 2020 sind es 22.000 €.